Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 27. Mai 2002
§ 51

§ 51 – Delegierte, die zugleich für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern anderer Unternehmen gewählt werden

Kurz erklärt

AI-Zusammenfassung derzeit deaktiviert.